Erlass der Sondernutzungsgebühren auch 2022

AUFATMEN IN DER GASTRO, IM EINZELHANDEL UND AUF DEM WOCHENMARKT!

Die Stadt Coburg wird auch für das Jahr 2022 keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie (Tische im Freien) und im Einzelhandel (Verkaufsstände & Werbeeinrichtungen) erlassen. Des Weiteren werden den Beschickern der Wochenmärkte sowie den Bratwurstbratern die Marktgebühren um 50 % gemindert.

Diese Entscheidung fiel heute einstimmig im Finanzsenat. Die Initiative dazu ergriff unsere Fraktion im Dezember vergangenen Jahres, als sie im Stadtrat den Antrag dazu stellte, dass die Stadt den Gewerbetreibenden in der Corona-Krise auch weiterhin diese schnell wirksame und unbürokratische Hilfe bieten soll. 

Aktuell ist es weiterhin unklar, ob im Jahr 2022 das öffentliche Leben durchgehend zur Normalität zurückkehrt. Fest steht allerdings, dass nach mehr als zwei Jahren Pandemie, sowohl der Handel als auch die Gastronomie auf jede kommunale Unterstützung angewiesen ist. 

„Es ist nur eine kleine Hilfe – aber die Händler*innen und Gastronom*innen können jede Unterstützung gebrauchen. Wir sind froh, dass unser Antrag eine Mehrheit gefunden hat!“

Matthias Schmidt, Stadtrat PRO COBURG

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