Förderung regenerativer Energien - Balkonkraftwerk PRO COBURG

OSTERPAKET SCHON IM FEBRUAR

Im vergangenen Jahr hat unsere Stadtratsfraktion PRO COBURG gemeinsam mit den Grünen ein umfangreiches Paket zur Förderung des Ausbaus regenerativer Energien gestellt. Bis 1. Januar 2023 sollte nun eine Förderrichtlinie von der Verwaltung erarbeitet werden. Im „Senat für Klimaschutz, Mobilität und Energie“ wurde die Richtlinie nun verabschiedet. In der Stadtratssitzung am Donnerstag, 16.2. wird der Stadtrat dann final über die Richtlinie entscheiden.

Hier die wichtigsten Fakten:

  • Anschaffung und Installation von sog. „Balkon-Kraftwerken“ (Förderung pauschal 250€ pro Anlage)
  • Planungs- und Projektierungskosten für Sonderformen von Photovoltaikanlagen wie z.B. Solarpanels an Fassaden (Förderung 45 Prozent der Planungs- und Projektierungskosten der Anlage bis zu einer Maximalsumme von 20.000€ im Einzelfall)
  • Dezentrale Batteriespeicher in privaten Haushalten zur Optimierung der Eigenstromnutzung (Die Basisförderung für eine Netto-Speicherkapazität von 5 kWh beträgt 500€. Pro zusätzlicher voller kWh Speicherkapazität werden pauschal 75€ Förderung gewährt; die Förderung wird auf höchstens 30 kWh begrenzt. Anlagen mit weniger als 5 kWh Speicherkapazität werden grundsätzlich nicht gefördert)
  • Weitere Bonusförderungen gibt es für die „Nachträgliche Ergänzung von Batteriespeichern“ und die Bonusförderung „Elektromobilität“ (hier werden Wallboxen in Kombination mit PV-Anlagen gefördert)
  • Die Antragstellung sowie die Einreichung der erforderlichen Nachweise erfolgt digital über die Homepage der Stadt Coburg unter www.coburg.de/klimaschutz – alle Maßnahmen, die nach dem 01.01.2023 umgesetzt und abgerechnet worden sind, sind förderungsfähig!

Wir freuen uns, dass diese zweite Hürde für unser „OSTERPAKET 2022“ genommen ist und hoffen auf eine breite Zustimmung im Stadtrat am 16.2.2023! 

Hier geht es zur Vorlage im RIS: https://ris.coburg.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYMoh3bMA-0I_28iC_JkWDo

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