Anfragen nach § 30 der GO

Was hat es eigentlich mit einer Anfrage auf sich?

Vor der letzten Stadtratssitzung haben wir eine Anfrage zum Thema Aufarbeitung der Stadtgeschichte gestellt. Bereits 2015 war beschlossen worden, unsere jüngste Stadtgeschichte wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen. 2017 wurde die Historikerin Frau Dr. Karl mit dem Projekt betraut. Zuletzt berichtete sie im Jahr 2018 über den Stand des Projektes.

§ 30 der Geschäftsordnung des Stadtrates regelt das Thema Anfragen. Durch Anfragen können Stadträt*innen die Verwaltung zu Stellungnahmen zu bestimmten Themen bewegen. Die Antworten erfolgen i.d.R. sofort und mündlich. Bei umfassenderen Antworten können diese auch schriftlich erfolgen. Anschließen werden die Antworten, sofern es öffentliche Anfragen betrifft, im Bürgerinformationssystem RIS veröffentlicht.

Unsere aktuelle Anfrage wurde, wie folgt, beantwortet: Frau Dr. Karl hat ihre Tätigkeit im August wieder aufgenommen und wird ab sofort wieder kontinuierlich zu ihren Aufarbeitungen über die Vergangenheit der Vestestadt Bericht erstatten. Im Januar findet dazu die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Die Projektergebnisse werden dem Stadtrat voraussichtlich in der Februar-Sitzung vorgestellt.

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