Anfragen nach § 30 der GO
Was hat es eigentlich mit einer Anfrage auf sich?
Vor der letzten Stadtratssitzung haben wir eine Anfrage zum Thema  Aufarbeitung der Stadtgeschichte gestellt. Bereits 2015 war beschlossen  worden, unsere jüngste Stadtgeschichte wissenschaftlich aufarbeiten zu  lassen. 2017 wurde die Historikerin Frau Dr. Karl mit dem Projekt  betraut. Zuletzt berichtete sie im Jahr 2018 über den Stand des  Projektes.
 § 30 der Geschäftsordnung des Stadtrates regelt  das Thema Anfragen. Durch Anfragen können Stadträt*innen die Verwaltung  zu Stellungnahmen zu bestimmten Themen bewegen. Die Antworten erfolgen  i.d.R. sofort und mündlich. Bei umfassenderen Antworten können diese  auch schriftlich erfolgen. Anschließen werden die Antworten, sofern es  öffentliche Anfragen betrifft, im Bürgerinformationssystem RIS  veröffentlicht.
Unsere aktuelle Anfrage wurde, wie folgt,  beantwortet: Frau Dr. Karl hat ihre Tätigkeit im August wieder  aufgenommen und wird ab sofort wieder kontinuierlich zu ihren  Aufarbeitungen über die Vergangenheit der Vestestadt Bericht erstatten.  Im Januar findet dazu die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Die  Projektergebnisse werden dem Stadtrat voraussichtlich in der  Februar-Sitzung vorgestellt. 

